(1) Diese Klausel findet nur Anwendung auf Tierärzte / veterinärmedizinische Praxen / Unternehmen.

(2) Im Rahmen von bestimmten Werbeaktionen des Anbieters, besteht für Tierärzte bzw. veterinärmedizinische Praxen oder Unternehmen die Möglichkeit der Teilnahme an diesen Werbeaktionen. Soweit diese an Werbeaktionen mit dem Anbieter teilnehmen, müssen die, für die jeweilige Werbeaktion individuell definierten Teilnahmebedingungen eingehalten werden.

(3) Ungeachtet der individuellen Teilnahmebedingungen gelten für alle Werbeaktionen des Anbieters die folgenden von den Tierärzten / veterinärmedizinischen Praxen / Unternehmen einzuhaltenden, Grundbedingungen:

(a) Die Kunden des Tierarztes / der veterinärmedizinischen Praxis oder Unternehmens sind auf den Werbecharakter der Aktion hinzuweisen.

(b) Die Kunden des Tierarztes / der veterinärmedizinischen Praxis / Unternehmens sind auf die datenschutzrechtlich relevante Weitergabe ihrer Daten an den Anbieter hinzuweisen.

(c) Soweit es sich bei der Werbeaktion um eine bezahlte Werbepartnerschaft handelt bzw. der Tierarzt / die veterinärmedizinische Praxis / Unternehmen eine Zuwendung für die Bewerbung erhält, sind die Kunden hierauf ebenfalls hinzuweisen.

(4) Im Rahmen der Teilnahme an der Werbeaktion „Tierarzt Empfehlung“ erhalten die teilnehmenden Tierärzte / veterinärmedizinische Praxen / Unternehmen für jeden tatsächlich auf ihre Empfehlung zurück zu führenden (nicht widerrufenen) Verkauf eines an der Werbeaktion teilnehmenden Produktes des Anbieters wahlweise eine Gutschrift auf ihre nächste Bestellung oder eine Auszahlung in Höhe von 10% des Nettoumsatzes.

(5) Im Rahmen der Teilnahme an der Werbeaktion „Tierarzt Empfehlung“ ist der Anbieter berechtigt die teilnehmenden Tierärzte / veterinärmedizinische Praxen / Unternehmen in eine für die Endkunden einsehbare Datenbank aufzunehmen und diese im Falle der Empfehlungs-/ Kontaktanfrage durch einen Endkunden entsprechend zu kontaktieren bzw. den Kontakt zum Endkunden zu vermitteln.

(6) Die teilnehmenden Tierärzte / veterinärmedizinischen Praxen / Unternehmen sind zur Einhaltung aller fachlichen und sachlich gebotenen Aspekte der Beratung der Endkunden verpflichtet.

(7) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt laufende Werbeaktionen zu beenden oder Produkte oder Teilnehmer von der Teilnahme an Werbeaktionen auszuschließen.